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   BGH, 21.04.1971 - IV ZR 66/69   

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https://dejure.org/1971,1422
BGH, 21.04.1971 - IV ZR 66/69 (https://dejure.org/1971,1422)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1971 - IV ZR 66/69 (https://dejure.org/1971,1422)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1971 - IV ZR 66/69 (https://dejure.org/1971,1422)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Maklervertrages - Anforderungen an die Berücksichtigung allgemeiner Geschäftsbedingungen - Anspruch auf Maklerprovision mit der Durchführung des Kaufvertrages

  • ibr-online

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Provisionsanspruch des Maklers bei Rücktritt vom Hauptvertrag, schwebend unwirksamer Hauptvertrag

Papierfundstellen

  • WM 1971, 905
  • DB 1971, 1857
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 20.02.1997 - III ZR 81/96

    Rückzahlung der Maklerprovision bei wirtschaftlichem Fehlschlag des

    Die beiden in diesem Zusammenhang vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Urteile des Bundesgerichtshofs vom 21. April 1971 (IV ZR 66/69 = WM 1971, 905) und vom 10. November 1976 (IV ZR 129/75 = WM 1977, 21) hatten jeweils Fälle betroffen, in denen dem Makler die Provision nur für den Nachweis von Baugelände versprochen worden war, die Bebauungsfähigkeit des nachgewiesenen Grundstücks jedoch nicht hergestellt werden konnte.
  • BGH, 29.01.1998 - III ZR 76/97

    Provisionsanspruch des Maklers nach Rücktritt des Käufers vom

    Die Revision macht hiergegen im wesentlichen geltend, die beiden vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (WM 71, 905, 906 und 74, 257, 258) seien durch die spätere Rechtsprechung überholt worden, insbesondere durch die neueren Entscheidungen NJW-RR 1991, 820 und 1993, 248.

    Dabei verkennt die Revision, daß der Senat bereits im Urteil vom 20. Februar 1997 (III ZR 81/96 - NJW 1997, 1583) die Fallgestaltungen, die den Entscheidungen WM 1971, 905 und 1977, 21 einerseits und NJW-RR 1991, 820 und 1993, 248 andererseits zugrunde lagen, voneinander abgegrenzt und rechtlich unterschiedlich gewürdigt hat.

  • BGH, 07.07.1982 - IVa ZR 50/81

    Entstehungszeitpunkt von Provisionsansprüchen eines Finanzierungsmaklers -

    Der Anspruch auf Maklerlohn entfällt daher grundsätzlich nicht, wenn der vermittelte Vertrag nicht durchgeführt, aufgehoben (BGHZ 66, 270 [BGH 05.05.1976 - IV ZR 63/75]) oder wegen Eintritts einer auflösenden Bedingung nicht erfüllt wird (BGH Urteil vom 21.4.1971 - IV ZR 66/69 - WM 1971, 905).
  • BGH, 18.05.1988 - IVa ZR 59/87

    Mißbrauch der Vertretungsmacht

    In den insgesamt praktisch wichtigeren Fällen, in denen abweichend von der Gesetzeslage eine Provisionsverpflichtung begründet wurde, geht es dagegen um ein mögliches nachträgliches Scheitern des Hauptvertrages an Umständen, die der Sphäre des Beklagten zuzurechnen sind oder am ehesten - insbesondere durch entsprechende Verhandlungsführung und Gestaltung der Kaufverträge - von ihm und seinen Mitarbeitern beherrschbar waren (so bei Anfechtung des Kaufvertrages durch die Käufer- oder Verkäuferseite wegen arglistiger Täuschung, bei Irrtumsanfechtung des Beklagten und in bestimmten Fällen der Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts, vgl. dazu BGH Urteile vom 29. November 1978 - IV ZR 44/77 - NJW 1979, 975; vom 21. April 1971 - IV ZR 66/69 - WM 1971, 905; vom 9. Januar 1974 - IV ZR 71/73 - NJW 1974, 694, 695; Schwerdtner a.a.O. Rdn. 151 ff., 157 ff. m.w.N.).
  • BGH, 10.11.1976 - IV ZR 129/75

    Provisionsanspruch des Maklers bei erforderlicher und nicht erforderlicher

    Wird ein Rücktrittsrecht von der Bebauungsfähigkeit eines Grundstücks abhängig gemacht, so werden die Parteien den Vertrag häufig noch solange in der Schwebe lassen wollen, bis die Bebauungsfähigkeit feststeht (BGH WM 1971, 905).

    Etwas anderes gilt nur, wenn es im Maklervertrag vereinbart ist oder es dem Auftraggeber erkennbar gerade auf einen unbedingten Vertragsabschluß ankam (vgl. BGH WM 1971, 905; Morman aaO).

  • LG Berlin, 30.09.2004 - 5 O 260/04

    Immoblilienmakler - Bedingtes Rücktrittsrecht: Entsteht Maklerlohnanspruch?

    Falls der Vertrag daher einer behördlichen Genehmigung bedarf, kann im allgemeinen davon ausgegangen werden, dass er sich bis zu der Genehmigung noch in der Schwebe befindet und der Maklerlohn erst entsteht, wenn die behördliche Genehmigung erteilt wird (BGH WM 1971, 905, 906).

    Dabei wird es häufig der Wille der Parteien sein, den Vertrag noch solange in der Schwebe zu lassen, bis die Bebauungsfähigkeit feststeht (BGH WM 1971, 905, 906).

  • OLG Hamm, 12.02.2001 - 18 U 72/00

    Maklervertrag - Formularklausel des Kunden - Rückzahlung der Provision

    Im übrigen tendiert die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allgemein dahin, auch die Fälle eines an besondere Voraussetzungen gebundenen Rücktrittsrechtes denen einer aufschiebenden Bedingung gleichzustellen, wenn der Rücktrittsgrund in einer anfänglichen Unvolllkommenheit des Hauptvertrages liegt, und zwar auch dann, wenn vor einer Ausübung des Rücktrittsrechts sogar bestimmte Pflichten zu erfüllen sind (wenn z.B. der Rücktritt an die Frage der Bebaubarkeit - BGH WM 1977, 21; insbes. BGH WM 1998, 720 - oder an das Fehlen einer bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beschaffenen Baugenehmigung gebunden ist - BGH WM 1971, 905 -).
  • AG Erfurt, 05.11.2018 - 4 C 1268/17

    - Tippgeber -, Abgrenzung Tippgebertätigkeit / Versicherungsvermittlung,

    Entfällt die Leistungspflicht des Dritten nachträglich, z.B. durch Unmöglichkeit, Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Rücktritt, bleibt der Maklerlohn davon unberührt (BGH DB 1971, 1857; NJW 1982, 2662).
  • OLG Dresden, 29.03.1995 - 8 U 1068/94

    Provisionsanspruch des Maklers bei Ausübung des Rücktrittsrechts

    In einem vergleichbaren Fall, in dem ein Rücktrittsrecht von der Bebauungsfähigkeit des gekauften Grundstücks abhängig gemacht worden war, hat der BGH entschieden, daß die Parteien den Vertrag solange in der Schwebe lassen wollten, bis die Bebauungsfähigkeit feststeht und damit der Rücktrittsvorbehalt der Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung gleichzusetzen ist (BGH WM 1971, 905; BGH WM 1977, 22, ebenso Urteil des OLG München vom - 10.06.198-, RDM-Rspr.-Sammlung zum Maklerrecht, A 137, Blatt 12).
  • BGH, 05.12.1979 - IV ZR 49/78

    Anforderungen an das Zustandekommen eines Maklervertrages - Bewertung einer

    Hat der Auftraggeber einen verständlichen Grund, das Vorhaben fallen zu lassen, so kommt der Vorwurf eines treuwidrigen Verhaltens nicht in Betracht (BGH WM 1971, 905, 906; siehe auch Dehner in RGRK-BGB, 12. Aufl. § 652 Rdn 16).
  • KG, 05.03.1973 - 10 U 1486/72

    Abschluss eines von vorherein nichtigen Kaufvertrages auf Grund der Vermittlung

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